Privat geblockt: Gesundheitsminister Karl Lauterbach darf einen Schweizer Journalisten bei Twitter/X blockieren, urteilt das Amtsgericht Berlin-Mitte. Der Account des Politikers stelle keine "virtuelle öffentliche Einrichtung" dar, sondern sei privater Natur. Daher bestehe kein genereller Zugangsanspruch. Der Kläger hatte sich auf die Pressefreiheit berufen und argumentiert, Lauterbach würde auf der Plattform in seiner Funktion als Bundesminister posten.
lto.de via welt.de (€)