Twitter-Blockade: Gericht gibt Karl Lauterbach recht.

Privat geblockt: Gesundheitsminister Karl Lauterbach darf einen Schweizer Journalisten bei Twitter/X blockieren, urteilt das Amtsgericht Berlin-Mitte. Der Account des Politikers stelle keine "virtuelle öffentliche Einrichtung" dar, sondern sei privater Natur. Daher bestehe kein genereller Zugangs­anspruch. Der Kläger hatte sich auf die Pressefreiheit berufen und argumentiert, Lauterbach würde auf der Plattform in seiner Funktion als Bundesminister posten.
lto.de via welt.de (€)