Meinung vs. Tatsachen: Die Bezeichnungen "Nachrichtenfälscher" und "Lügengeschichten" können von der Meinungsfreiheit gedeckte Werturteile sein, entscheidet der BGH im Streit um das "Twittermädchen" Bana aus Aleppo. Ein Blogger aus Mannheim hatte die Berichterstattung von stern.de über die twitternde Siebenjährige im syrischen Bürgerkrieg in Zweifel gezogen und dem Online-Magazin und seinem Autor u.a. Verbreitung von Propaganda vorgeworfen. Daran, dass es Bana gibt und sie, bzw. ihre Mutter aus dem Krieg getwittert haben, gibt es keine Zweifel. Laut Gericht sei der Text des Bloggers dennoch zulässig, weil er durch "Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens" geprägt sei. Damit widerspricht der BGH den vorherigen Instanzen.
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