“Twitter-Mädchen”-Streit: stern.de muss sich als “Nachrichtenfälscher” beschimpfen lassen.


Meinung vs. Tat­sachen: Die Bezeichnungen "Nachrichten­fälscher" und "Lügen­geschichten" können von der Meinungs­frei­heit gedeckte Wert­urteile sein, entscheidet der BGH im Streit um das "Twitter­mädchen" Bana aus Aleppo. Ein Blogger aus Mann­heim hatte die Bericht­erstattung von stern.de über die twitternde Sieben­jährige im syrischen Bürger­krieg in Zweifel gezogen und dem Online-Magazin und seinem Autor u.a. Ver­breitung von Propa­ganda vorge­worfen. Daran, dass es Bana gibt und sie, bzw. ihre Mutter aus dem Krieg getwittert haben, gibt es keine Zweifel. Laut Gericht sei der Text des Bloggers den­noch zulässig, weil er durch "Elemente der Stellung­nahme und des Dafür­haltens" geprägt sei. Damit wider­spricht der BGH den vor­herigen Instanzen.
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