Zu lax: Der Kurznachrichtendienst Twitter muss nicht nur beanstandete Tweets dauerhaft entfernen, sondern auch die mit "kerngleichen" Inhalten, urteilt das Frankfurter Landgericht. Das gelte auch für illegale Inhalte, die binnen 24 Stunden mehr als zehnmal weiterverbreitet werden. Bei Nichteinhaltung drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro je Fall.
zeit.de