Umweltbundesamt darf Journalisten namentlich kritisieren.

richter-hammer-urteil-gericht-strafeUrteil: Die Journalisten Dirk Maxeiner und Michael Miersch sind mit ihrer Klage gegen das Umweltbundesamt beim Verwaltungsgericht Halle gescheitert. Sie klagten auf Unterlassung, weil die Behörde sie und andere Umweltjournalisten in einer Broschüre als "Klimawandelskeptiker bzw. Klimaskeptiker" bezeichnete und fachlich kritisierte. Das Gericht erkannte keinen räumlichen Zusammenhang zwischen den Äußerungen und den Namen der beiden Journalisten.
welt.de

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