Universität Mainz muss die Verträge der Universität und der Boehringer Ingelheim Stiftung gegenüber einem klagenden Journalisten offen legen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Universität hatte einen Antrag des Journalisten abgelehnt, der unter Berufung auf das rheinland-pfälzische Informationsfreiheitsgesetz die Vertagsunterlagen zugesandt haben wollte.
swr.de, kress.de