
Zum Auftakt eines Prozesses um die Rundfunkbeitragspflicht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist es zu Protesten gekommen, berichtet der KNA-Mediendienst. Neben dem Gerichtsgebäude hatten Gegner der Rundfunkbeitragspflicht eine Bühne aufgebaut. Davor versammelten sich gut hundert Protestierende (Foto), unter anderem mit Schildern wie "Propagandasteuer abschaffen". Die Klägerin selbst war nicht anwesend. Neben ihren Anwälten ließ sie sich vom Gründer der "Bürgerinitiative Leuchtturm ARD", Jimmy Gerum, vertreten. In dem Revisionsverfahren wirft die Klägerin aus Bayern dem ÖRR vor, seinen gesetzlichen Auftrag nicht zu erfüllen, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Er diene ihrer Meinung nach als "Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht", in seinen Aufsichtsgremien herrsche zudem mangelnde Staatsferne.
Mit ihrer Klage gegen die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags hatte die Klägerin in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Sie war aber wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" des Themas zur Revision beim obersten Verwaltungsgericht Deutschlands zugelassen worden.
In der Verhandlung diskutierte der 6. Senat am Mittwoch mit der Klägerseite sowie Vertretern des Bayerischen Rundfunks, inwieweit sich für den Sachverhalt eine Bindungspflicht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ergibt. Karlsruhe hatte darin festgestellt, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Außerdem ging es um die Programmautonomie, der der Gesetzgeber einen hohen Stellenwert eingeräumt hat. Bei der Frage, ob der ÖRR seinem Auftrag gerecht werde, müsse man dessen gesamtes Angebot berücksichtigen. Es reiche nicht aus, dies nur an einzelnen Sendungen oder einzelnen Sendeanstalten festzumachen, betonte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.
Das Gericht will sein Urteil am 15. Oktober verkünden.
Diese Meldung ist eine leicht bearbeitete Nachricht des KNA Mediendienstes
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