Jameda, Ärzte-bewertende Burda-Tochter, ist laut Urteil des OLG München "nicht wettbewerbsverzerrend". Geklagt hatte eine Ärztin aus Regensburg, die die Löschung ihres zwangsgelisteten Profils forderte. Das Gericht sieht keinen Vorteil von Medizinern mit kostenpflichtigem Premium-Profil gegenüber nicht-zahlenden Ärzten.
br.de