Urteil: Berliner OVG lässt Bild.de weiterhin live streamen.

bildlogoBild darf weiterhin Livestreams senden, bestätigt das Berliner Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Im Netz sei die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien ungeklärt und höchst umstritten – weshalb sich die Richter zugunsten von Bild.de entschieden hätten. Die MABB hatte die Live-Formate auf Bild.de beanstandet.
horizont.net, turi2.de (Background)