Bild darf weiterhin Livestreams senden, bestätigt das Berliner Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Im Netz sei die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien ungeklärt und höchst umstritten – weshalb sich die Richter zugunsten von Bild.de entschieden hätten. Die MABB hatte die Live-Formate auf Bild.de beanstandet.
horizont.net, turi2.de (Background)