Brauereien dürfen ihr Bier nicht als "bekömmlich" bewerben, entscheidet das Landgericht Ravensburg. Der Verband Sozialer Wettbewerbe hatte gegen die Brauerei Härle aus Leutkirch geklagt. Das Gericht folgt damit der EU-Gesetzgebung, die gesundheitsfördernde Aussagen im Zusammenhang mit Getränken mit mehr als 1,2 Promille Alkohol verbietet.
spiegel.de