Urteil: Bundesbehörden dürfen Presse-Anfragen nicht verschleppen.

Presse-Anfragen: Bundesbehörden dürfen Medien-Anfragen nicht hinauszögern, um die von den Anfragen Betroffenen erst zu befragen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht rüffelt mit dem Urteil nach Meinung des DJV-Chefs Frank Überall u.a. das Verhalten des Gesundheitsministeriums bei den Masken-Affären. Das Gericht urteilte konkret über eine Klage des "Tagesspiegels", der vom BND wissen wollte, welche Journalistinnen zu einem bestimmten Zeitpunkt Zutritt zum Geheimdienst hatten.
spiegel.de