Datenschutz: Unternehmen droht bei DSGVO-Verstößen nur dann ein Bußgeld, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln, urteilt der EuGH. Im konkreten Fall ging es u.a. um den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen, gegen den 2019 eine Geldbuße von 14,5 Mio Euro im Rahmen der Datenschutzverordnung verhängt wurde. Der Konzern hatte sich dagegen gewehrt.
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