Urteil: Bußgelder drohen nur bei vorsätzlichen DSGVO-Verstößen.

Daten­schutz: Unter­nehmen droht bei DSGVO-Verstößen nur dann ein Bußgeld, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln, urteilt der EuGH. Im konkreten Fall ging es u.a. um den Immobilien­konzern Deutsche Wohnen, gegen den 2019 eine Geldbuße von 14,5 Mio Euro im Rahmen der Daten­schutz­verordnung verhängt wurde. Der Konzern hatte sich dagegen gewehrt.
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