Corona-Soforthilfe ist nicht pfändbar, entscheidet das Landgericht Köln. Die Mittel seien eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich für die durch die Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden sollte. Eine Tilgung von Altschulden sei nicht Sinn der Maßnahme.
n-tv.de