Urteil: Einseitige Preiserhöhungen bei Netflix und Spotify sind unwirksam.

Geld-Frage: Die Streamer Netflix und Spotify dürfen ihre Abo-Preise nicht erhöhen, ohne dass Kundinnen zustimmen, urteilt das Kammer­gericht Berlin auf Klage der Verbraucher­zentrale. Das Urteil könne "das Aus für künftige einseitige Preis­erhöhungen durch Streaming­dienste in Deutschland bedeuten", sagt Jana Brockfeld vom Verbraucher­zentrale Bundes­verband. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.
fr.de, vzbv.de