Urteil: Facebook muss Nutzerinnen nach dem Löschen ihrer Beiträge informieren.

Facebook darf laut Urteil des Bundesgerichtshofs unangebrachte Postings künftig nicht mehr kommentarlos löschen, sondern muss die Verfasserinnen anschließend darüber informieren. Zusätzlich müssen Nutzerinnen die Möglichkeit erhalten, eine Rechtfertigung für den Beitrag abgeben zu können. Geklagt hatten ein Mann und eine Frau, die sich rassistisch über Muslime und Zugewanderte geäußert haben. Der BGH begründet die Beiträge mit Meinungsfreiheit, Facebook muss die Beiträge jetzt wieder freischalten.
faz.net, handelsblatt.com