Urteil in Luxemburg: RTL durfte abfälligen Brief über rumänische Bettlerinnen publizieren.

Geschwätz von gestern: RTL Luxemburg durfte einen Leser­brief ver­öffent­lichen, in dem rumänische Bettler­innen u.a. als "Ab­schaum" bezeichnet werden, ent­scheidet ein Luxem­burger Gericht in zweiter Instanz. Das ab­fällige Schreiben eines Juristen, heute 85, war 2015 auf der RTL-Website und im "Lëtze­buerger Journal" erschienen. Die Menschen­rechts­liga klagte wegen Hass­rede. Für den Verfasser, für RTL und die Tages­zeitung endete das Verfahren nun in einem Freispruch. Hier gelte die Meinungsfreiheit, so das Gericht.
faz.net, wort.lu