Geschwätz von gestern: RTL Luxemburg durfte einen Leserbrief veröffentlichen, in dem rumänische Bettlerinnen u.a. als "Abschaum" bezeichnet werden, entscheidet ein Luxemburger Gericht in zweiter Instanz. Das abfällige Schreiben eines Juristen, heute 85, war 2015 auf der RTL-Website und im "Lëtzebuerger Journal" erschienen. Die Menschenrechtsliga klagte wegen Hassrede. Für den Verfasser, für RTL und die Tageszeitung endete das Verfahren nun in einem Freispruch. Hier gelte die Meinungsfreiheit, so das Gericht.
faz.net, wort.lu