Urteil: Influencerin Pamela Reif unterliegt im Prozess um Schleichwerbung.

Instagram: Die Influencerin Pamela Reif muss Posts mit Links zu Marken künftig als Werbung kennzeichnen, entscheidet das Landgericht Karlsruhe. Reif hatte angegeben, zwischen bezahlter Werbung und privaten Posts zu unterscheiden – das ist laut dem Gericht nicht möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Reif will in Berufung gehen.
horizont.net