WDR muss bei der Berechnung des Urlaubsgeldes für freie Mitarbeiter*innen Krankheitstage ab dem ersten Tag anrechnen, urteilt das Arbeitsgericht Köln. DJV und Verdi hatten geklagt, weil der WDR die Ansicht vertritt, erst Zeiten ab durchgehend drei Wochen anrechnen zu müssen. Die Zahl der Arbeitstage im Jahr ist relevant für die Höhe des Urlaubsgeldes.
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