Urteil: LKA hat Daten von Journalistin rechtswidrig gespeichert.

Verdächtiges Vorgehen: Das LKA Nieder­sachsen hat rechtswidrig die Daten der bundes­weit bekannten Journalistin Andrea Röpke im polizeilichen Informations­system Inpol gespeichert, urteilt das Verwaltungs­gericht Stade. Ein AfD-Politiker hatte Röpke wegen angeblich übler Nachrede angezeigt, die Polizei stellte das Verfahren ein. Trotzdem speicherte das LKA Röpkes persönliche Daten allein aufgrund ihres Berichtes in der staats­schutz­spezifischen Datei und stellte damit ungerechtfertigt einen Restverdacht in den Raum, so das Gericht.
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