Verdächtiges Vorgehen: Das LKA Niedersachsen hat rechtswidrig die Daten der bundesweit bekannten Journalistin Andrea Röpke im polizeilichen Informationssystem Inpol gespeichert, urteilt das Verwaltungsgericht Stade. Ein AfD-Politiker hatte Röpke wegen angeblich übler Nachrede angezeigt, die Polizei stellte das Verfahren ein. Trotzdem speicherte das LKA Röpkes persönliche Daten allein aufgrund ihres Berichtes in der staatsschutzspezifischen Datei und stellte damit ungerechtfertigt einen Restverdacht in den Raum, so das Gericht.
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