Urteil: Mainzer Klinikum muss Springer Auskunft erteilen.


Fasst sich ans Herz: Die Mainzer Universitäts­medizin muss Springer Auskunft über einen inzwischen verstorbenen Herz-Patienten geben, urteilt das Verwaltungs­gericht Mainz. Der Mann war mit einer neuartigen, umstrittenen Methode operiert worden. Das Gericht beruft sich auf öffentliches Interesse. Zu Lebzeiten habe der Patient zudem selbst einem TV-Beitrag über seine Behandlung zugestimmt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
medien.epd.de (€)

(Foto: Schoening / imageBROKER / picturedesk.com)