Fasst sich ans Herz: Die Mainzer Universitätsmedizin muss Springer Auskunft über einen inzwischen verstorbenen Herz-Patienten geben, urteilt das Verwaltungsgericht Mainz. Der Mann war mit einer neuartigen, umstrittenen Methode operiert worden. Das Gericht beruft sich auf öffentliches Interesse. Zu Lebzeiten habe der Patient zudem selbst einem TV-Beitrag über seine Behandlung zugestimmt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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