Urteil: Nutzer müssen Cookies aktiv zustimmen, entscheidet der EuGH.


Geht auf den Keks: Internetnutzer müssen der Verwendung von Cookies aktiv zustimmen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Ein bereits angekreuztes Kästchen (Opt-out-Verfahren) genügt nicht. Konkret ging es im Fall um das Unternehmen Planet49, die Verbraucherzentralen hatten gegen den Gewinnspielanbieter geklagt. Bei Planet49 sind die Cookie-Vereinbarung für Gewinnspiele vorausgefüllt, der Nutzer muss diese lediglich mit einem Klick bestätigen.

Viele Internetanbieter stützen sich bei der Opt-out-Variante auf das deutsche Telemediengesetz von 2007. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 verlangt jedoch explizit das Einverständnis des Nutzers (Opt-in-Verfahren). Und auch die DSGVO sieht als "Einwilligung" das aktive Setzen eines Häkchens.
curia.europa.eu (PM Urteil)