Beweisaufnahme: Ton- und Bildaufnahmen von Polizeieinsätzen in der Öffentlichkeit sind zulässig, urteilt das Landgericht Osnabrück. Die Polizei hatte bei einem Einsatz ein Handy beschlagnahmt, weil der Besitzer die Fixierung einer Person gefilmt hatte. Das Amtsgericht Osnabrück hatte in erster Instanz die Beschlagnahme für zulässig erklärt.
lto.de via bildblog.de