Urteil: Wagenknecht darf Forsa keine Manipulation mehr vorwerfen.


Einstweilige Verfügung: BSW-Chefin Sahra Wagenknecht darf Forsa keine "gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten" mehr unter­stellen, urteilt das Landgericht Berlin II laut der "FAZ". Wagenknecht habe dem Unternehmen "die Integrität bei der Erstellung von Meinungs­umfragen abgesprochen", wodurch das Umfrage­institut "im Kernbereich seines unterneh­merischen Wirkens beein­trächtigt" worden sei, so das Gericht.
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(Foto: IMAGO / Andreas Gora)