
Einstweilige Verfügung: BSW-Chefin Sahra Wagenknecht darf Forsa keine "gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten" mehr unterstellen, urteilt das Landgericht Berlin II laut der "FAZ". Wagenknecht habe dem Unternehmen "die Integrität bei der Erstellung von Meinungsumfragen abgesprochen", wodurch das Umfrageinstitut "im Kernbereich seines unternehmerischen Wirkens beeinträchtigt" worden sei, so das Gericht.
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(Foto: IMAGO / Andreas Gora)