VDZ und BDZV werten staatliches Gesundheitsportal als “presse­rechtlich fatalen Tabubruch”.


Ungesundes Engagement: Die Verleger-Verbände VDZ und BDZV legen im Streit um das staatliche Gesundheitsportal gesund.bund.de nach. Es sei "ein presserechtlich fataler Tabubruch", dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibe. Das Portal von Gesundheitsminister Jens Spahn sei "mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar" und stelle "einen politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar", wettern die Lobby-Verbände anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf des "Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes".

VDZ und BDZV fordern, das Portal auf Informationen über das "gesundheits­politische Regierungs­handeln" sowie "anlass­bezogene Gesundheits­informationen" zu beschränken, statt "umfassende presse­mäßige Information über beliebige Gesundheits­fragen" zu liefern. Strittig war zuletzt auch die Kooperation mit Google, die dem Portal eine bevorzugte Anzeige in der Suchergebnissen garantiert hat. Burdas Netdoktor hatte dagegen geklagt, das Landgericht München hat die Kooperation untersagt. Google hat seinen Einspruch gegen das Urteil inzwischen zurückgezogen.
bdzv.de, horizont.net (Paid)