“Bild” darf Foto von inhaftiertem Jörg Kachelmann nicht erneut veröffentlichen.

Bild darf ein 2010 aufgenommenes Foto des damals inhaftierten Wetterexperten Jörg Kachelmann nicht erneut veröffentlichen, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das zuvor von deutschen Gerichten ausgesprochene Verbot stelle keine unzulässige Verletzung der Meinungsfreiheit dar. Die Aufnahme mit nacktem Oberkörper sei zwar nicht herabwürdigend für Kachelmann gewesen, es habe ihn aber in einer Situation gezeigt, in der er nicht erwarten könne, fotografiert zu werden.
deutschlandfunk.de, haz.de, turi.de (Background)