Verbraucherschützer klagen gegen App-Rabatt-Werbung von Lidl und Penny.


Rabatz um Rabatt: Die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Discounter Lidl und Penny vor, berichtet die "Lebens­mittel Zeitung". Es geht um Werbung für Rabatte, die nur Nutzer der jeweiligen Apps der Märkte erhalten. Die Verbraucher­schützer sehen darin einen möglichen Verstoß gegen die Preis­angaben­verordnung, weil nicht klar werde, was Kunden ohne App zahlen. Auch gegen Netto und Rewe prüfe die Organisation juristische Schritte.
lebensmittelzeitung.net (€), t3n.de

(Bild: Screenshot Lidl-Angebotsflyer)