Verbraucherschutzverband mahnt Clubhouse ab.

Clubhouse-Klatsche: Der Verbraucherschutzverband VZBV mahnt die App Clubhouse ab, weil sie "gravierende rechtliche Mängel" aufweise. Der Verband bemängelt u.a. Verstöße gegen die DSVGO sowie die AGBs, die nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vorlägen. Der VZBV fordert von den Betreibern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, reagiert Clubhouse nicht, könnte eine Klage vor dem Landgericht Berlin folgen.
boerse-online.de, sueddeutsche.de