E-Scooter: Die Verbraucherzentralen mahnen die E-Roller-Anbieter wegen insgesamt 85 Klauseln in den Leih-Bedingungen ab. Diese wiesen teils gravierende Verstöße auf, etwa unzulässige Haftungsregelungen. So müssten die Nutzer selbst u.a. Bremsen, Licht und Akkus auf Mängel prüfen.
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