Freie Journalisten müssen auch für Arbeit vor dem Vergütungs-Deal von 2010 vernünftig bezahlt werden. Das OLG Karlsruhe spricht einem Freien der "Pforzheimer Zeitung" Nachvergütung plus Zinsen zu. Das Gericht nutzt die Regelung als Maßstab auch für Zeiträume vor 2010.
kress.de, irights.info, bdzv.de (Regelung, pdf)