Verwaltungsgericht erklärt Klagen der Medienanstalten für unzulässig.

Unzulässiger Zwist: Die Klage der Landesmedienanstalten Hessen und Rheinland-Pfalz gegen die Anstalt Hamburg/Schleswig-Holstein über die Sat.1-Zulassung war unzulässig, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Damit endet ein achtjähriger Rechtsstreit. Die Anstalten können sich laut Gericht weder auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit berufen, noch auf die "Letztverantwortung der in ihrem Sendegebiet ausgestrahlten Rundfunkprogramme".
dwdl.de