Verwaltungsgericht: Gastro-Sperrstunde in Berlin ist “unverhältnismäßig”.

Berlin: Das Verwaltungsgericht kassiert die Corona-Sperrstunde in der Hauptstadt und gibt damit dem Eilantrag von elf Gastronom*innen statt. Die Entscheidung gilt vorerst nur für ihre Läden. Unterm Strich sei "nicht ersichtlich, dass die Maßnahme für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich" sei, sagt ein Gerichtssprecher. Die Sperrstunde stelle zudem einen "unverhältnismäßigen Eingriff" in die Berufsfreiheit dar.
berliner-zeitung.de, rbb24.de