Verwaltungsgerichtshof bestätigt BSW-Teilnahme an SWR-“Wahlarena”.

Full house: Der SWR scheitert mit einer Beschwerde vor dem Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg, nachdem das BSW zuvor die Teil­nahme an der Sendung "Wahl­arena" erstritten hat. Das Recht auf freie Programm­gestaltung "muss im Ergebnis hinter der Sicherung der Chancen­gleichheit des BSW teilweise zurück­treten", so das Gericht. Der SWR teilt mit: "Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und prüfen die Entscheidung." Auch die Linke will sich noch in die Sendung klagen.
n-tv.de, swr.de, turi2.de (Background)