Verwechslungsgefahr: Gericht verbietet Musicalplakat mit Tina Turner.

Verwechslungsgefahr: Das Landgericht Köln verbietet ein Werbeplakat für eine Tribute-Show über Tina Turner des Veranstalters Cofo Entertainment. Der Name Tina Turner darf demnach nicht ohne erklärende Zusätze mit einem Foto einer Doppelgängerin genutzt werden. Das Plakat erwecke den falschen Eindruck, dass Turner selbst an der Show mitwirken würde.
zeit.de