Veto-Mächte im UN-Sicherheitsrat müssen ihr Veto künftig erklären.

Erklärungsbedarf: Der UN-Sicherheitsrat beschließt eine Reform des Vetorechts, die dessen Einsatz erschweren soll. Demnach müssen die Veto-Mächte ihre Entscheidung künftig innerhalb von zehn Tagen vor der Vollversammlung erklären, wenn sie ihr Veto einlegen. Zwingen lassen sie sich jedoch nicht. Liechtenstein hatte den Reformvorschlag bereits vor zweieinhalb Jahren vorgelegt. Angesichts der Ukraine-Krise hat der Rat ihn nun neu belebt.
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