VG Düsseldorf: Journalisten muss der Zugang zu Flüchtlingsheimen erlaubt sein.

Dürfen rein: Journalisten dürfen zu Recherche­zwecken Flüchtlings­unterkünfte betreten, hält das Verwaltungs­gericht Düsseldorf laut dem DJV-NRW in einem Vermerk fest. Nur in begrün­deten Einzelfällen könnten Betreiber ihnen den Zugang gänzlich verweigern. Bei einer Verweigerung könne mit Blick auf die Meinungs­freiheit ein Verstoß gegen die Europäische Menschen­rechts­konvention vorliegen. Ein freier Journalist hatte mit Unterstützung des DJV einen Vergleich mit einem Betreiber erzielt.
djv-nrw.de