Dürfen rein: Journalisten dürfen zu Recherchezwecken Flüchtlingsunterkünfte betreten, hält das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut dem DJV-NRW in einem Vermerk fest. Nur in begründeten Einzelfällen könnten Betreiber ihnen den Zugang gänzlich verweigern. Bei einer Verweigerung könne mit Blick auf die Meinungsfreiheit ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegen. Ein freier Journalist hatte mit Unterstützung des DJV einen Vergleich mit einem Betreiber erzielt.
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