Wahlzettel-Selfies ziehen Strafanzeigen nach sich.

Bundeswahlleiter hat Strafanzeige gegen 42 Personen gestellt, die zur Bundestagswahl Fotos von ihrem ausgefüllten Wahlzettel in sozialen Netzwerken gepostet haben. Die Veröffentlichung verstößt gegen das Wahlgeheimnis und kann sogar mit Haft bestraft werden. Seit Ende März verbietet ein neuer Absatz im Bundeswahlgesetz Fotos oder Videoaufnahmen in der Wahlkabine.
spiegel.de, welt.de, br.de

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