WDR muss BSW nicht in die “ARD Wahlarena” einladen.


Darf nicht mit­reden: Der WDR muss BSW-Chefin Sahra Wagenknecht nicht zur "ARD Wahlarena" am 17. Februar ein­laden, entscheidet das Verwaltungs­gericht Köln und lehnt einen Eil­antrag der Partei ab. Der Sender hatte argumentiert, nur Parteien einzuladen, die laut Umfragen ein zwei­stelliges Ergebnis erreichen würden. Einge­laden sind Union, AfD, SPD und Grüne. Dem BSW komme keine den einge­ladenen Parteien vergleich­bare Bedeutung zu, sagt das Gericht. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.
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(Foto: WDR/Julia Sellmann/NDR/Morric Mac Matzen)