Darf nicht mitreden: Der WDR muss BSW-Chefin Sahra Wagenknecht nicht zur "ARD Wahlarena" am 17. Februar einladen, entscheidet das Verwaltungsgericht Köln und lehnt einen Eilantrag der Partei ab. Der Sender hatte argumentiert, nur Parteien einzuladen, die laut Umfragen ein zweistelliges Ergebnis erreichen würden. Eingeladen sind Union, AfD, SPD und Grüne. Dem BSW komme keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zu, sagt das Gericht. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.
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(Foto: WDR/Julia Sellmann/NDR/Morric Mac Matzen)