Und bist du nicht willig: Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution verabschiedet, der zufolge die ARD die von der KEF vorgeschlagene Gebührenerhöhung notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen soll. Von den ARD-Verantwortlichen werde erwartet, "bei Untätigkeit der Länder die legitimen Ansprüche gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg geltend zu machen." Die Bundesländer hätten demnach bislang zu wenig getan, um die KEF-Empfehlung staatsvertraglich umzusetzen.
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