WDR will gegen gerichtlich angeordnete “Wahlarena”-Besetzung vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Juristisches Nachspiel: Der WDR will gegen die Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Münster zur Besetzung der ARD-"Wahlarena" am Donnerstag­abend Verfassungs­beschwerde einlegen, berichtet Michael Hanfeld. Es gebe "grund­sätzlichen Klärungs­bedarf, was die abgestufte Chancen­gleich­heit angeht“, teilt der Sender auf "FAZ"-Anfrage mit. Für künftige Wahlen wolle man "Rechts­sicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume" man habe und "welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamt­konzept" spiele. Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass der WDR auch den BSW-Spitzen­kandidaten Fabio De Masi (Zweiter von links) in die Sendung einladen muss. Das WDR-Argument, die Sendung konzentriere sich auf Parteien im aktuellen Europa­parlament, rechtfertige den Ausschluss nicht.
faz.net (€), turi2.de (Background)

(Foto: Martin Schutt / dpa / Picture Alliance)