Juristisches Nachspiel: Der WDR will gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Besetzung der ARD-"Wahlarena" am Donnerstagabend Verfassungsbeschwerde einlegen, berichtet Michael Hanfeld. Es gebe "grundsätzlichen Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht“, teilt der Sender auf "FAZ"-Anfrage mit. Für künftige Wahlen wolle man "Rechtssicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume" man habe und "welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamtkonzept" spiele. Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass der WDR auch den BSW-Spitzenkandidaten Fabio De Masi (Zweiter von links) in die Sendung einladen muss. Das WDR-Argument, die Sendung konzentriere sich auf Parteien im aktuellen Europaparlament, rechtfertige den Ausschluss nicht.
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