Wegen Abhörung des Pressetelefons der “Letzten Generation”: BJV legt Verfassungsbeschwerde ein.

Letzte Runde: Im Streit um die Abhörung des Presse­telefons der "Letzten Generation" legt der BJV für ein von der Maß­nahme betroffenes Mit­glied Ver­fassungs­beschwerde ein. Anfang der Woche hatte das Land­gericht München I zwar fest­ge­stellt, dass es sich bei der Über­wachung des Anschlusses um einen "tief­­greifenden Ein­griff in die Presse­­freiheit" handelte, die Über­­wachungs­­an­ordnung aber "als verhältnis­mäßig" einge­stuft. Das wollen der BJV und sein Mitglied nicht hinnehmen. Nach einer Recherche des Gewerk­schafts­blatts "BJVreport" waren 171 Medien­schaffende von der Überwachung der Klima­aktivisten betroffen.
bjv.de, turi2.de (Background)