Rundfunkbeitrag: Betriebe, die wegen Corona mindestens drei Monate am Stück auf behördliche Anordnung komplett dicht machen mussten, können sich ihre gezahlten Abgaben jetzt rückwirkend zurückholen. Das haben die Rundfunkanstalten beschlossen. Gemeinnützige Einrichtungen können ab sofort eine Freistellung beantragen.
mz-web.de, rundfunkbeitrag.de