Wegen veröffentlichten Gerichtsunterlagen? “Nius” könnte ein Strafverfahren drohen, schreibt der “Tagesspiegel”.


Drohender Ärger? Der "Tagesspiegel" hält dem Reichelt-Portal "Nius" vor, sich möglicherweise strafbar gemacht zu haben. Laut "Tagesspiegel" könnte "Nius" gegen den umstrittenen Paragrafen 353d StGB verstoßen haben, der verbietet, Gerichts­dokumente aus einem laufenden Verfahren im Wortlaut zu veröffent­lichen. Nius.de habe den Durch­suchungs­­beschluss gegen den Rentner gezeigt, gegen den Robert Habeck derzeit wegen dessen Bezeichnung "Schwachkopf Professional" vorgeht. Die Berliner Staatsanwaltschaft sagt, es liege noch keine Strafanzeige vor und es werde derzeit nicht gegen "Nius" ermittelt. Zuletzt wurde Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, in einem ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe verurteilt.
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(Foto: picture alliance / TOBIAS STEINMAURER / APA / Nius)