“Wirtschaftswoche”-Redakteur klagt gegen Abmahnung wegen #metoo-Artikel.

#metoo-Streit: "Wirtschaftswoche"-Redakteur Harald Schumacher klagt gegen die Abmahnung seines Arbeitgebers Handelsblatt GmbH. Er hat in der "taz" berichtet, bei einem Pressetermin Opfer eines Übergriffs einer Frau geworden zu sein und im Artikel gefragt, was wohl andersherum geschehen wäre. Die "Wirtschaftswoche" hatte die Veröffentlichung des Textes zuvor abgelehnt, der Verlag sieht Schumachers "taz"-Text als Verstoß gegen die Regeln seines Arbeitsvertrags. Das Arbeitsgericht Düsseldorf muss klären, ob der Text eine Nachricht oder ein Erlebnisbericht ist.
sueddeutsche.de, taz.de (Schumachers Text)