Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz könnte teilweise verfassungswidrig sein, meint der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Das liege vor allem an den Befugnissen, sogenannte Bestandsdaten der Nutzer*innen abzurufen und zu übermitteln, ohne dass der Datenzugriff an "nennenswerte Voraussetzungen knüpft".
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