Zahl des Tages: Immerhin 100 Euro Schadensersatz betrachtet der BGH als angemessen für einen Nutzer, dessen Daten illegal auf Facebook abgegriffen wurden. Der Betroffene verlangt 1.000 Euro. Das OLG Köln hatte zuvor einen Schadensersatzanspruch abgelehnt und muss nun neu verhandeln. Das Urteil ist relevant für tausende ähnliche Klagen.
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