Revidiert: Eine Klägerin darf nun doch Revision im Fall ihrer Rundfunkbeitrags-Klage einlegen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München war eigentlich nicht zugelassen worden. Die Frau will u.a. wegen "mangelnder Programmvielfalt" nicht zahlen.
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