Bundesverwaltungsgericht lässt Revision in Rundfunksbeitragsklage doch zu.

Revidiert: Eine Klägerin darf nun doch Revision im Fall ihrer Rund­funk­beitrags-Klage einlegen, entscheidet das Bundes­verwaltungs­gericht. Die Revision nach einem Urteil des Verwaltungs­gerichts München war eigentlich nicht zugelassen worden. Die Frau will u.a. wegen "mangelnder Programm­vielfalt" nicht zahlen.
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