“Zapp”: Hamburger Landgericht weist Schadensersatzklage gegen “Zeit” ab.

Zeit muss Schauspielerin Jany Tempel keine 30.000 Euro Schadenersatz zahlen, entscheidet das Landgericht Hamburg. Im Zuge der MeToo-Berichterstattung über Dieter Wedel warf sie ihm sexuelle Belästigung vor. Weil die Tat nicht verjährt war – was die "Zeit" fälschlicherweise angenommen hatte – musste Tempel als Zeugin vor Gericht gegen Wedel aussagen. Die Kosten für den juristischen Beistand wollte ihr Anwalt der Zeitung in Rechnung stellen, weil sie Tempel einen Opferanwalt zugesagt habe. Die "Zeit" bestreitet das, sie habe nur zugesichert, Kosten aus möglichen zivilrechtlichen oder medienrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu übernehmen. Das Gericht folgt dieser Darstellung.
ndr.de