Erhöhter Druck: Der BDZV rügt die Onlineangebote von ARD und ZDF bei der EU-Kommission als massive Wettbewerbsverzerrung. Der Verlegerverband argumentiert in einem Schreiben an die EU-Kommission, die öffentlich-rechtlichen Sender finanzierten auch ihre presseähnlichen Onlineaktivitäten aus Rundfunkbeiträgen - aus Sicht der Verleger ein Beihilfemissbrauch. Dies werde durch die mangelnde Aufsicht und Kontrolle seitens der Rundfunkräte begünstigt. Die Verleger drohen ARD und ZDF mit der Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens sowie einer formellen Beihilfebeschwerde.
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