Zeitungszusteller: Schrittweise Anpassung an den Mindestlohn ist rechtens.

Mindestlohn: Die schrittweise Anpassung für Zeitungszusteller von 2015 bis 2017 ist zulässig, entscheidet das Bundesarbeitsgericht und bestätigt damit eine gesetzliche Übergangsregelung. Eine Zustellerin hatte geklagt und eine Nachzahlung auf Basis des vollen Mindestlohns sowie höhere Nachtzuschläge gefordert. Das Gericht hat ihr für dauerhafte Nachtarbeit einen Zuschlag in Höhe von 30 % zugebilligt.
handelsblatt.com, augsburger-allgemeine.de