"Der Schutz der Persönlichkeit ist ja nicht irgendeine neumodische Marotte, sondern ein Grundrecht, das erst einmal für alle Menschen gilt, also auch für Straftäter und Tatverdächtige."
dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger verzichtet gern auf identifizierende Berichterstattung, wenn ein Gericht ein fehlendes öffentliches Interesse nachvollziehbar begründet.
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