Zitat: Verbreitung des Strache-Videos ist zulässig, sagt Christoph Degenhart.

"Wenn die beiden Medien das Video selbst gedreht hätten, wäre es heikler für sie. Wenn ihnen das Material von dritter Seite zugänglich gemacht wird, ist es in der Welt und darf damit gezeigt werden."

Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart schätzt das Strache-Video im "Welt"-Interview als allgemeine Informationsquelle und das Vorgehen von "Spiegel" und "Süddeutscher Zeitung" als von der Pressefreiheit gedeckt ein.
"Welt", S. 2 (Paid)